Neue Programmversion vom 24.12.2022
Aktualität der Wiedergabe des Arbeitsrechts - 25..1.2023
Stand der Einführung in das Programm (mit JUREX-Handbuch) - 18.12.2021
Das Juristische Expertensystem JUREX ist ein unter allen WINDOWS-Versionen ablauffähiges Programm.
Das Programm ermöglicht dem Juristen,
Für die Anwendung in JUREX werden Rechtssätze im Regelfall in Rechtsfolge, Tatbestandsoraussetzungen und eine Verknüpfung zwischen
den Tatbestandsvoraussetzungen gegliedert. Diese Verknüpfung wird in einer mathematischen Formel ausgedrückt. Operanden dieser Formel, welche
den Tatbestandsvoraussetungen entsprechen, können sein
- das Ob eines Ereignisses oder eines Zustandes (z. B. Eigentum an einem Haus)
- ein Betrag (z. B. der Betrag einer Rente)
- ein Datum (z. B. das Datum der Klagerhebung oder der Verjährung)
Die Verknüpfung kann eine Formel der Boolschen Algebra (z. B. AUB), eine arithmetische Formel (z. B. A+B), ein Vergleich (z. B. A>B) sein.
Die Verknüpfung kann diese Formeltypen kombinieren (z. B. AUB!C*D!E) oder auch CASE-Strukturen darstellen. Nach den Erfahrungen
des Verfassers mit der Dokumentation einiger tausend Rechtssätze ergeben sich in der Praxis Hunderte von Möglichkeiten einer
Verknüpfung, die alle vom Rechner gelöst werden müssen. Sonst ist ein juristisches Expertensystem nicht allgemein verwendbar.
Dieser tiefere Einstieg in die Analyse des Rechtssatzes ermöglicht dem Computer dann, wenn seitens des Juristen genaue Angaben
zum Ob, zum Betrag oder zum Datum, also zu Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, eine mathematisch exakte Folgerung auf eine
Rechtsfolge, die ihrerseits ein Ob, ein Betrag oder ein Datum sein kann, zu ziehen. Ein Verstehen des Computers der dabei
verarbeiteten Voraussetzungen ist nicht erforderlich. Es kommt nur darauf an, dass die vom Benutzer gemachten Angaben
mathematisch richtig ausgewertet werden. Die korrekte Programmierung dieser mathematischen Analysemöglichkeiten
durch den Rechner, die JUREX - dem Anwender unsichtbar - bei der Bearbeitung eines Falles vollzieht, hat Jahre gekostet.
Sie ist aber - anscheinend weltweit erstmalig - gelungen. Einzelheiten mögen Sie aus dem Benutzerhandbuch Das juristische
Expertensystem,2. Auflage, entnehmen, das Sie unten kostenlos als Word-Datei herunterladen können.
Gelungen ist ferner die Protokollierung des Dialogs, den der Jurist mit dem Rechner zur Lösung des Falles führt, in der Weise,
dass das Ergebnis und der Lösungsweg unter Darstellung der verwendeten Rechtssätze und der dazu vom Juristen gemachten
oder vom Rechner zu den Voraussetzungen abgeleiteten Antworten ausgegeben werden kann. Die Ausgabe kann je nach Wahl des Juristen
im Gutachtenstil oder im Urteilsstil, auf dem Bildschirm oder mit dem Drucker erfolgen.
Bei der Falllösung führt der das Programm anwendende Jurist einen Dialog mit dem Computer als seinem juristischen
Gesprächspartner, wobei er die Maus und bei Zahlenangaben die Tastatur einsetzt und der Rechner bei jedem Lösungsschritt
über die Bildschirmausgabe antwortet. Der Jurist macht dabei nach Auffinden der richtigen Anspruchsgrundlage in einem System
von Registern auf Ja-Nein-Genauer-Antworten, Betrags- und Datumsangaben beschränkte Angaben zu den einzelnen
Voraussetzungen des jeweils zu prüfenden Rechtssatzes. Der Computer steuert das juristische Wissen bei, das Experten des
entsprechenden Rechtsgebiets in Dateien des Rechners eingegeben haben und macht zu den rechtlichen Einzelfragen
Lösungsvorschläge. Die Begründung für die konkrete Ausgestaltung des dokumentierten Rechtssatzes sowie vom dokumentierten
Rechtssatz abweichende Rechtsauffassungen in Rechtsprechung und Literatur gibt JUREX in einem Textteil des
Bildschirmdokuments, das den jeweiligen Rechtssatz enthält, wieder.
Dem JUREX anwendenden Juristen verbleibt als Aufgabe, sein Judiz einzusetzen bei der Auslegung von Rechtsbegriffen, die sich
nicht mehr in Rechtssätze auflösen lassen und bei der Überprüfung, ob die vom Experten für den Computer dokumentierten
Regeln wirklich dem geltenden Recht entsprechen. Diese Kontrolle wird dem Juristen dadurch erleichtert, dass das jeweils
einen Rechtssatz wiedergebende Dokument in seinem Textteil auch die in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Gegenauffassungen
darstellt. Der Jurist kann den weiteren Verlauf der Falllösung so steuern, dass sich seine eigene und nicht die in den Dokumenten des Computers
gespeicherte Rechtsauffassung hinsichtlich des jeweils zu prüfenden Rechtssatzes durchsetzt.
Der Umstand, dass bei einer Falllösung regelmäßig mehrere Rechtssätze eine Rolle spielen, die Stufe für Stufe
abgearbeitet werden müssen, wird durch Rückgriff auf den in der Informatik bekannten Expertensystemalgorithmus
berücksichtigt, der dem Vorgehen des Juristen bei der Falllösung genau entspricht. Das Programm verzweigt, wenn der Jurist eine rechtlich komplexe
Vorauetzung nicht zu beantworten weiß, auf einen diese Voraussetzung erläuternden Rechtssatz und springt, wenn diese Frage eindeutig beantwortet ist,
zum Oberdokument zurück.
Der geschilderte Weg zur Falllösung steht in zwei Beziehungen in Widerspruch zur bisherigen juristischen Dogmatik:
Diese meint, ein Rechtssatz könne nur als Satz der natürlichen Sprache ausgedrückt werden. Man könne sogar eine Identität zwischen
Gesetzestext und Rechtssatz annehmen. Sie spricht ferner nur von Rechtsfolge und Tatbestand als Bestandteilen des Rechtssatzes(Karl
Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Berlin Heidelberg New York, 5. Aufl. 1999 S. 234; Olaf Muthorst,
Grundlagen der Rechtswissenschaft, München 2011 S. 60).
Demgegenüber ist zu sagen, dass der Gesetzestext nichts anderes als eine - mehr oder weniger geglückte - verbale Beschreibung
von abstrakten Gebilden ist, die man Rechtssätze nennt. Eine Beschreibung des Rechtssatzes ist auch auf andere Weise möglich,
z. B. durch Programmierung oder in der Weise, dass Rechtsfolge und Tatbestandsvoraussetungen verbal, die Verknüpfung der Tatbestandsvoraussetzungen aber
mit Hilfe der Mathematik erfolgt.
Der Verzicht der bisherigen Dogmatik, den Inhalt des Rechtssatzes genauer zu beschreiben, führt zu schwerwiegenden Mängeln
der bisherigen Jurisprudenz:
- Sie führt zur Unmöglichkeit, eine maschinelle Lösung beliebiger rechtlicher Fälle durch dasselbe Programm zu erreichen.
- Die rein verbale Darstellungsform des Rechtssatzes hat den selten vermeidbaren Nachteil, nicht eindeutig zu sein.
"Im Auslegen seid frisch und munter. Legt Ihr nichts aus, so legt was unter."
"Es glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen".
Das wußte schon Goethe. Der heutige Jurist resigniert mit der Feststellung, dass sich das maßgebliche Recht erst nach Jahren aus dem
Spruch der höchsten angerufenen Instanz ergibt. Durch den mit JUREX möglichen Rückgriff auf die Mathematik entstünde Eindeutigkeit.
Die gedankliche Operation zur Lösung des rechtlichen Falles wird durch JUREX in zwei Beziehungen wesentlich beschleunigt:
Dies betrifft einmal den materiellen Inhalt des Rechtssatzes selbst, der in der mit JUREX mathematisierten Form für den
Juristen schneller verständlich ist als durch das Durcheinander von rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsprechungs- und
Literaturzitaten, Gegenmeinungen und Begründungen, das juristische Kommentare und Datenbanken zu bieten haben.
Es wird aber auch der Weg vom juristischen Obersatz zum juristischen Untersatz beschleunigt. JUREX-Dokumente haben die
Eigenschaft, dass die Rechtsfolge des einen juristischen Obersatz erläuternden Rechtssatzes wortgenau einer
Tatbestandsvoraussetzung des Obersatzes entspricht.
Der Rechner kann auf diese Weise den juristischen Untersatz im Wege der binären Suche binnen
Bruchteilen von Sekunden ermitteln. Der heutige Rechtspraktiker kann zur gleichen Leistung je nach Schwierigkeit des Falles Minuten,
Stunden oder auch Tage benötigen. "Man hält die Teile (scil. die einzelnen Paragraphen) "wohl in der Hand. Fehlt leider nur das geistige Band "
(zwischen Obersatz und Untersatz). Dieses muss der rechtsanwendende Jurist möglichst auswendig gelernt haben.
- Allgemein gesprochen: Indem möglichst jedem verbal formulierten Rechtssatz ein der herrschenden Meinung entsprechendes,
mathematisch ausgedrücktes Double zugewiesen wird, wird zugleich die heute grassierende freie Phantasie so mancher Juristen
bei der Auslegung von Gesetzen gebremst.
Diese Wissensbasen werden für den Abruf aus dem Internet so aktualisiert, dass alle 14 Tage die neueste Rechtsprechung und
Literatur eingearbeitet wird.
JUREX und die bisher dafür erstellten Wissensbasen stehen jedermann kostenlos zur Verfügung - auch in der Weise, dass
sie vom Benutzer zur beliebigen Verwendung verändert werden dürfen.
Freilich muss dem Eindruck, dass JUREX die herkömmliche Arbeitsweise des Juristen vollkommen ersetzen könnte, entgegen getreten
werden. Beispielsweise können Gesetze und damit aus ihnen abgeleitete Rechtssätze nicht jede Feinheit ausgewogener Entscheidungen
ausformulieren. Sie lassen Begriffshöfe, die der Jurist dann mit seinem Judiz ausfüllt. Man erkennt dies schon daran, dass
es auch unter den für JUREX geschaffenen Dokumenten solche gibt, die reine Textdokumente sind.
Wie können Sie mit JUREX Recht dokumentieren?
Auch Gesetzgebungsjuristen sollten JUREX einsetzen.
Wenn dann die Falllösungen mit Hilfe der Wissensbasis einwandfrei erfolgen, ist die Rückübersetzung der stark veränderten
Wissensbasis in einen Gesetzentwurf angebracht. Der modifizierte Gesetzentwurf wird die o. a. Fehler dann nicht mehr aufweisen. Diese Verfahrensweise
ist derjenigen des Maschinenbauingenieurs nachempfunden, der auch erst einen Prototyp seiner Maschine entwirft und diesen solange erprobt,
bis die Maschine einwandfrei läuft. Dann erst geht die Maschine in Serie und wird "auf die Menschheit losgelassen". Ein Gesetz löst wie eine Maschine
laufend Rechtswirkungen aus. Das Glück der ernsthaften Erprobung vor der Anwendung besteht bei der Gesetzgebung mit den bisher eingesetzten Verfahren
aber nicht. JUREX schafft erstmalig die Möglichkeit dazum ersten Mal die Möglichkeit dazu.
Wenn Sie die Auffassung des Verfassers zu den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des JUREX kennenlernen wollen,
klicken Sie auf
Eine ernsthafte Diskussion der hier aufgeworfenen Fragen ist offenbar nötig. Deshalb ist der Verfasser gern bereit,
Entgegnungen und Ergänzungen zu diesen Ausführungen in diese Internetseite aufzunehmen. Die Firma Microsoft hat in ihrem
Internetbrowser Microsoft Edge das Programm JUREX sehr vorteilhaft erwähnt und in der Kopfleiste des Programmes dem
Verfasser ein "J" mit dem Zusatz "jurexpert" zur Verfügung gestellt. Es ist zu hoffen, dass der notwendige Meinungsaustausch
über die Zukunft des Rechts, die der Verfasser als mit JUREX eng verbunden ansieht, unter www.jurexpert.de geführt werden kann.
Sie können in mit WINZIP komprimierter Form kostenlos herunterladen
einen umfangreicheren Ordner
Einführung in JUREX mit Programm, Benutzerhandbuch, Wissensbasen und Testfällen
den Ordner ARBEIT mit einer aktuellen Darstellung des deutschen Arbeitsrechts, indem Sie klicken auf
JUREX mit Wissensbasen zum Arbeitsrecht
den Ordner BGB, indem Sie klicken auf
JUREX mit Wissensbasen zum BGB
Die komprimierten Ordner enthalten eine große Anzahl von Einzeldateien. Sie können sie jeweils binnen weniger (ca. 6)
Sekunden auf das Verzeichnis Downloads Ihres Rechners herunterladen. Sie müssen dann das heruntergeladene Verzeichnis mit dem
programm WINZIP dekomprimieren.
Das ist gleichfalls binnen Sekunden möglich. Die Notwendigkeit von Komprimierung und Dekomprimierung ergibt sich daraus, dass es
für Sie unzumutbar ist, die zahlreichen Dateien einzeln herunterzuladen. In den Ordner Einführung in JUREX, ARBEIT und BGB ist
jeweils auch das JUREX-Programm enthalten.
Von dem umfangreichen Ordner BGB sollten Sie nicht zuviel erwarten, weil er das Bürgerliche Recht gleichwohl lückenhaft wiedergibt und
seit mehr als 10 Jahren nicht mehr aktualisiert worden ist. Er kann Ihnen allenfalls als Anregung zur Eigendokumentation dienen.
Der Ordner ARBEIT bietet das deutsche Arbeitsrecht im Umfang von netto etwa 20 Millionen Zeichen - das entspricht etwa 10000
Schreibmaschinenseiten. Sein Inhalt wird alle 14 Tage aktualisiert, sodass er stets die aktuellste umfassende Darstellung des
deutschen Arbeitsrechts darstellt. Ein Jurist, der die Technik der Falllösung mit JUREX beherrscht, darf von dem Ordner
ARBEIT erwarten, das er ihm in kürzester Zeit eine Falllösung ermöglicht. Der Anwender sollte die Lösung aber an Hand der in den
JUREX-Dokumenten zitierten Rechtsprechung und Literatur überprüfen. Für die Zukunft wäre sinnvoll, dass zur Qualitätssicherung soviele Spezialisten
des Arbeitsrechts an der Dokumentation mitwirken wie dies in Arbeitsrechtshandbüchern üblich ist.
Auch auf Ihrer Seite werden Defizite beim Handling des JUREX auftreten. Sie erhalten dann gern kostenlosen
Wenn Ihnen Komprimierung und Dekomprimierung der o. a. Ordner Schwierigkeiten bereitet, können Sie Benutzerhandbuch und
CD-ROMs mit den Dateien kostenlos beim Verfasser anfordern, soweit der Vorrat reicht.
Wenn Sie sich nur einen theoretischen Überblick über das verschaffen wollen, was JUREX gegenüber der herkömmlichen Jurisprudenz
an Neuem zu bieten hat, können Sie - ohne dekomprimieren zu müssen - nur die WINWORD-Datei mit dem Benutzerhandbuch herunterladen, in dem Sie klicken auf
Benutzerhandbuch .
Ministerialrat a. D. Uwe Hartleb, 82340 Feldafing, Franz-Eisele-Allee 2
Tel. 08158/99 79 727 uwe-hartleb@t-online.de
Rechtsfälle im Dialog mit dem Rechner deutlich schneller und fehlerfreier zu lösen als dies bisher mit juristischen Büchern
und Datenbanken möglich ist
Für das Programm ist dem Verfasser auf Grund von Vorführungen vom Deutschen EDV-Gerichtstag und der iuris GmbH der
Dieter-Meurer-Förderpreis 2005 verliehen worden. JUREX ist in seiner heutigen verbesserten Fassung anscheinend das weltweit erste
Programm, das generell eine vom Computer durchgeführte juristische Falllösung auf beliebigen Rechtsgebieten beliebiger
Staaten und sonstiger Institutionen durchführen kann.
Zu 1:
Ein juristisches Expertensystem ist ein Programm, das im Dialog mit dem Juristen Rechtssätze, die von einem Rechtsexperten auf einem Rechner in Dateien
gespeichert worden sind, aufsucht und sie so verarbeitet, dass am Ende die Lösung der vom Juristen gestellten Rechtsfrage samt Lösungsweg vom Rechner
ausgegeben wird.
Das JUREX-Verfahren hat folgende weiteren Vorteile bei der Falllösung:
Um die Leistungen des JUREX zu demonstrieren, hat der Verfasser das deutsche Arbeitsrecht im Umfang von
netto etwa 20 Millionen Zeichen dokumentiert.
Zu 2:
Sie können Ihr Spezialgebiet oder Rechtsgebiete, die Sie für Ihre Arbeit nutzen oder
- z. B. als Verlag - im Internet entgeltlich oder unentgeltlich anbieten wollen, selbst dokumentieren.
Die Standardversion des JUREX stellt dafür zur Erfassung und Änderung von Dokumenten sowie zur
Prüfung und Reorganisation der Wissensbasen geeignete Routinen zur Verfügung. Dem Dokumentierenden entsteht kein
größerer Aufwand als beim Schreiben eines vergleichbaren Buches. Wer so arbeiten will, findet im Benutzerhandbuch umfangreiche
Hinweise. Sie sollten beachten, dass in vielen Berufen - z. B. in den kaufmännischen Berufen, von Ärzten und Architekten - auf ihre Berufsausübung
zugeschnittene aktuelle juristische Kenntnisse benötigt werden, die sich mit JUREX-Wissensbasen diesen Berufsgruppen weit
kostengünstiger, aktueller und schneller als mit Büchern und Datenbanken vermitteln lassen.
Zu 3:
Heutige Gesetze sind nicht selten unsystematisch aufgebaute, das Gesetzgebungsziel verfehlende, in der Formulierung
mehrdeutige und lückenhafte Gebilde. JUREX stellt folgendes Verfahren zur Verfügung, um dem abzuhelfen: Der
Gesetzentwurfsverfasser muss seinen Entwurf in eine JUREX-Wissensbasis umsetzen.
Er notiert anschließend eine größere Anzahl von ihm aus Datenbanken oder von Kollegen zugetragenen Testfällen, die er dann mit der Wissensbasis zu lösen
versucht. Jeder der zutage tretenden Mängel wird ihm Anlass geben, die Wissensbasis zu verbessern und sie erneut den Testfällen zu
unterwerfen.
Support unter Tel. 08518/99 79 727
Vergleichen Sie JUREX mit einem hochkomplexen medizinischen Analysegerät, für dessen Verständnis und Benutzung nun einmal
eine kurze spezielle Ausbildung nötig ist. Ähnlich dürfte auch Ihnen das Verständnis
des JUREX ohne Studium des Benutzerhandbuchs und ohne Rückfragen Schwierigkeiten bereiten. Ihr Anruf ist auch deshalb erwünscht,
weil er Hinweise auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten am Programm ergeben könnte.