Der Jurist kann das Programm JUREX für drei Zwecke verwenden:
1. Der Jurist führt auf einem Laptop mit dem Programm und einer geeigneten Dokumentation von Rechtssätzen einen
Dialog als seinem juristischen Gesprächspartner. Er wird dadurch unter unten dargestellten Voraussetzungen weltweit erstmals befähigt,
Rechtsfälle aus beliebigen Rechtsgebieten beliebiger Staaten exakt und schneller
zu lösen als dies einem ohne Computerunterstützung arbeitenden Juristen möglich ist.
2. Der Spezialist eines Rechtsgebietes kann mit JUREX anzuwendende Rechtssätze in Dateien so
dokumentieren, dass eine Falllösung zu 1. mit diesen Rechtssätzen möglich wird.
3. Der im Gesetzgebungsverfahren tätige Jurist wird erstmals befähigt, seinen Entwurf mit Computerunterstützung auf Fehlerfreiheit
weitaus genauer zu testen als der heute auf den Schreibtischtest angewiesene Gesetzgebungsjurist es vermag.
Das Programm JUREX ist eine sehr spezielle Form juristischer Expertensysteme. Es ist aus um 1986 angestellten Überlegungen und mit
Unterstützung der Rechtsinformatiker Herbert Fiedler (Uni Bonn), Thomas Gordon (Birlinghoven, Berlin), Dieter Suhr
(Uni Augsburg), Maximilian Herberger (Uni Saarbrücken) entstanden. Im Jahre 2005 wurde dem Verfasser für eine Frühform
des Programmes der hoch dotierte Dieter Meurer Förderpreis des Deutschen EDV-Gerichtstages und der iuris-GmbH
verliehen. Schon damals bezeichnete der auf juristische Expertensysteme spezialisierte Professor Gordon JUREX als eines der
beiden weltbesten juristischen Expertensysteme.
Die Gründe für die aktuelle Bedeutung des JUREX-Programmes beruhen auf zwei Umständen:
Das Recht leidet seit seinen Anfängen an der Ungenauigkeit der rein verbalen Darstellungsform seiner Rechtssätze
in Büchern und Datenbanken. Deshalb sind 53 Prozent der Richter und Staatsanwälte zu dem Eingeständnis bereit, dass ihre
Entscheidungen bei gleichem Sachverhalt von einander abweichen. U. a. deshalb meinen 78 Prozent, dass es zu lange dauert,
bis sie zu einer Entscheidung gelangen. Man hat zur Abhilfe verschiedenste Auslegungsmethoden entwickelt.
Wissenschaftlich akzeptabel wären diese Methoden aber nur, wenn sie jeden
Juristen zwingend zu dem gleichen Auslegungsergebnis führen würden. Heute herrscht dagegen hinsichtich vieler Rechtssätze
Meinungsvielfalt. Die Hilflosigkeit gegenüber der rein verbalen Rechtsfindung beschränkt sich nicht auf Deutschland. In den
USA gibt man offen zu, dass mit rein verbalen Formulierungen in den Gesetzen keine Rechtssicherheit zu schaffen ist. Einen
Ausweg wissen aber auch die amerikanischen Juristen nicht (vgl. Liza Mattutat , Das Problem der Unbestimmtheit des Rechts,
Kritische Justiz 2016, S. 496, 498).
Bei der Entwicklung des JUREX ist eine exakte Methode der Darstellung des Rechtssatzes gefunden worden, indem dieser
erstmals zutreffend definiert wird. Bisher gehen die deutschen Juristen davon aus, dass der Rechtssatz nur aus Rechtsfolge
und Tatbestand bestehe und mit dem verbalen Gesetzestext identisch sei (so Karl Larenz, Methodenlehre der
Rechtswissenschaft, 1999, S. 232, 234; Olaf Muthorst, Grundlagen der Rechtswissenschaft 2011 S. 60). Diese Definition
ist unzulänglich, weil sie nicht berücksichtigt, dass ein Rechtssatz immer mehrere Tatbetandsmerkmale
umfasst. Die JUREX zugrunde liegende Definition lautet deshalb: Der Rechtssatz ist ein abstraktes Gebilde, das aus
Rechtsfolge, den Tatbestandsmerkmalen und deren genauer mathematischer Verknüpfung besteht. Der Tatbestand einer
Rechtsvorschrift enthält nun einmal mehrere Tatbestandsvoraussetzungen und diese stehen logisch zwingend in einem
bestimmten mathematischen Verhältnis der Boolschen Algebra oder der Arithmetik zueinander. Man kann den Rechtssatz
also rein verbal und damit oft ungenau als Gesetzestext ausdrücken. Man kann ihn aber auch exakt an Hand der oben
genannten Merkmale beschreiben und erhält so ein mathematisch genaues Ergebnis. Das ist mit JUREX in vielen tausend
Fällen immer erfolgreich erprobt worden. In die Verknüpfung können eingehen: Je ein Zeichen für jede der bis zu 16
Tatbestandsvoraussetzungen (den Operanden), Operatoren der Boolschen Algebra, Vergleichsoperatoren, arithmetische
Operatoren, Trenner und Klammern. Durch diese abweichende Sichtweise und das darauf aufbauende Verfahren der
Digitalisierung zur Interpretation des Rechtssatzes wird eine exakte und schnellere Lösung rechtlicher Fälle möglich.
Die Berechnung des Ergebnisses eines Rechtssatzes ist ein hochkomplexer Vorgang, weil die Verknüpfung in Tausenden
von nach Rechtssatz verschiedenen Varianten auftreten kann. Ihre Berechnung durchläuft etwa 40 Seiten Programmcode,
der sich auch auf erst in jüngerer Zeit entwickelte mathematische Verfahren stützt. Die fehlerfreie Berücksichtigung
dieser Vielfalt hat Jahre an Programmierarbeit gekostet. Die Berechnung wird je Rechtssatz aber in Bruchteilen
von Sekunden vollzogen. Das Ergebnis ist bei jedem Rechtssatz durch Nachrechnen kontrollierbar.
Das hat folgende Konsequenzen: Aus der rein verbalen Jurisprudenz, einer ungenauen Kunstlehre (vgl. JZ: "Artibus ingenuis")
wird eine exakte Rechtswissenschaft. Die exakte Beschreibung des Rechtssatzes an Hand der Rechtsfolge, der
Tatbestandsmerkmale und deren mathematischer Verknüpfung beseitigt alle Auslegungsprobleme. Es ist im Regelfall nicht mehr
der Beurteilung des Rechtsanwenders überlassen, wie er einen rein verbalen Text eines Rechtssatzes auslegt. Wenn die
Darstellungsform des Rechtssatzes mit Rechtsfolge, Tatbestandsvoraussetungen und Verknüpfung feststeht, ist er auf einen
ganz bestimmten Inhalt des Rechtssatzes festgelegt.
Wie der Aufbau von Rechtssätzen mit JUREX und ihrer mathematischen Verknüpfungen aussieht, sei hier nur kurz (im JUREX-Handbuch
genau) dargestellt:
Im Beispielsfall von nur zwei Tatbestandsvoraussetzungen A und B können diese so veknüpft sein, dass z. B.
A und B (AUB) A oder B (AVB) A und nicht B (AUNB) oder nicht A und B (NAUB) oder Betrag A größer Betrag B (A)
die Rechtsfolge ergeben.
Der gesamte Rechtssatz sieht im Beipiel des § 823 bs. 1 BGB wie folgt aus:
A Verletzung eines absoluten Rechts
B (des Anspruchstellers
C Durch ein Handeln des Anspruchsgegners
(Tun oder Unterlassen)
D Rechtswidrigkeit
(des Handelns des Anspruchgegners)
E Verschulden
(des Anspruchgegners)
F Schaden beim Anspruchsteller
G Ursachenzusammenhang zwischen A und F
H Anspruch durch Sondervorschrift ausgeschlossen
Zu einem Rechtssatz gibt es also zwei Ausdrucksformen: Die eben geschilderte genaue Ausdrucksform und eine
möglicherweise ungenaue AReusdrucksform durch die verbale Ausdrucksweise im Gesetzestext.
Bei JUREX wird - soweit erforderlich - jedes Tatbestandsmerkmal eines übergeordneten Rechtssatzes durch einen
untergeordneten Rechtssatz erläutert. Insoweit stimmt das Programm mit der Reinen Rechtslehre des österreichischen
Rechtslehrers Hans Kelsen überein. Der Schritt vom übergeordneten Rechtssatz zu dem eines seiner
Tatbestandsmerkmale erläuternden untergeordneten Rechtssatz erfolgt durch Aufsuchen von dessen Rechtsfolge im Wege der
binären Suche blitzschnell. Ein konventionell arbeitender Jurist muss dagegen auswendig lernen oder zeitraubend in
Kommentaren oder juristischen Datenbanken suchen, wo er den näher erläuternden Rechtssatz wohl finden mag. Diese
Zeiteinsparungen des Rechners bedeutet nicht, dass der Entscheidungsprozess des den Rechner anwendenden Juristen
in gleichem Maße beschleunigt wird. An die Stelle des Selbstfinden-Müssens des Zwischenergebnisses in Büchern und
Datenbanken tritt der Zeitaufwand für die kritische Prüfung des vom Rechner präsentierten
Zwischenergebnisses. Die Dauer dieser Prüfung hängt entsheidend von Vorwissen und Intelligenz des Juristen ab. Der Rechner
macht es dem Juristen jedoch allgemein leichter, auch auf Rechtsgebieten zu arbeiten, auf denen er nicht Spezialist ist.
JUREX bietet weitere Merkmale, die seine Alleinstellung gegenüber den anderen etwa 120 juristischen Expertensystemen,
den Programmen des Legal Tech,oder in neuronalen Netzen begründen:
Die mit Legal Tech oft gemeinte Berechnung von Endrechtsfolgen durch Programmierung hat ihre Berechtigung da, wo sie
im Batchverfahren für große Gruppen von Personen erfolgt. Beispiele : Berechnung der Einkommensteuer, der Sozialrente oder
des Arbeitslohns. Die historische Erfahrung zeigt aber, dass alle Gruppen von Einzelfällen, die das Programm bearbeitet,
vorher auf seine Rechtsrichtigkeit und Angemessenheit von natürlichen Juristen aufwändig überprüft werden müssen.
Für die Berechnung beliebiger Endrechtsfolgen im Einzelfall eignet sich Legal Tech schon deshalb nicht, weil für jedes
Rechtgebiet ein gesondertes Programm geschrieben werden müsste. Die Handhabung einer Vielzahl solcher Programme würde den
Anwender weit schwerer belasten als die Handhabung nur des JUREX-Programmes.
Die Erstellung solcher Programme durch Programmierung ist zudem weit aufwändiger als wenn der Jurist, ohne
zu programmieren, für JUREX Dokumente erstellen kann.
Bei der Berechnung von Endrechtsfolgen durch Programmierung werden zudem die Ergebnisse der Zwischenschritte zur
Falllösung in der Regel nicht mit ausgegeben und also nicht kontrollierbar gemacht (Black-Box Effekt). Eben die
Kontrollierbarkeit der Zwischenschritte fordert aber der das Programm anwendende Jurist zu Recht. JUREX mach das
Ergebnis jeden Zwischenschrittes sichtbar. JUREX macht das Ergebnis jedes Zwischenschrittes stets sichtbar.
Das neuronale Netz folgert wie der Mensch wortabhängig, Die verbale Darstellung bewegt sich also ausserhalb der
Mathematik gekennzeichneten exakten Wissenschaft. Es kann deshalb auch nicht juristisch exakt
arbeiten. Der heutige Jurist bildet durch "Auslegung" des rein verbalen Gesetzestextes selbst Rechtssätze, die er dann auf
den Fall anwendet. Das neuronale Netz wertet Erfahrungswissen über ähnliche Situationen aus, wobei die
Berücksichtigung der Ähnlichkeit einer Auslegung gleichkommt.Als Hilfsmittel des Gesetzgebungsjuristen mag das neuronale
Netz insofern beitragen, als es ihm in der Vergangenheit vorgekommene Fälle oder auch Gestaltungsvorschläge
durch Auswertung von Presseberichten oder auch von juristischen Datenbanken liefert. Es bedarf jedoch des Judizes des
Gesetzgebungsjuristen, ob er solche Vorschläge in seinen Gesetzesentwurf übernimmt.
Ein entscheidend wichtiger Vorteil des JUREX ist, dass in dem Programm keine in Programmcode transformierten Rechtssätze
enthalten sind. Nur so kann aus der Unmenge der existierenden Rechtssätze beliebiges Recht von JUREX verarbeitet werden.
Es werden in den Ordner, in dem auch das JUREX-Programm steht, einfach Dokumentationen beliebiger Rechtsgebiete
eingeschoben, und so kann jedes beliebige Rechtsgebiet von JUREX ausgewertet werden.
Die von JUREX verarbeiteten Rechtssätze können in jeder im ASCII-Code darstellbaren Sprache, also in vielen Weltsprachen
dargestellt sein. Das ergibt sich daraus, dass JUREX nur die Angaben des Juristen zu den Tatbestandsvoraussetzungen verarbeitet.
Diese sind als Operanden der mathematischen Verknüpfung ausgedrückt. Als Operanden sind sie nicht sprachabhängig.
Folglich braucht das Programm - anders als sein Benutzer - die im Rechtssatz enthaltenen juristischen
Begriffe nicht zu kennen und ist deshalb in allen Sprachen verwendbar, die den ASCII-Code benutzen.
JUREX ermöglicht die Verarbeitung von Rechtssätzen zum Ob einer Rechtsfolge, zu deren Betrag und zum Datum des Eintritts
der Rechtsfolge. Das können etliche juristische Expertensysteme nicht. Sie sind, da z. B. auch das Datum der Verjährung
berechenbar sein muss, nicht allgemein verwendbar.
-Bei JUREX wird durch ein System von Registern dem Benutzer ermöglicht, diejenigen Endrechtsfolgen zu finden, die er für die Falllösung sucht.
Das kann die herkömmliche Jurisprudenz nicht.
- Ist mit JUREX jede Voraussetzung und Untervoraussetzung der Endrechtsfolge gefunden worden, muss zum jeweils
übergeordneten Rechtssatz zurückverzweigt werden. Dieser komplexe Rückweg wird mit dem Expertensystem-Algorithmus der
Informatik bewältigt. Der konventionell arbeitende Jurist hat dafür keine geeignete Methode. Er improvisiert.
- Hat JUREX das Ergebnis des Rechtssatzes gefunden, gibt es dem Benutzer die Möglichkeit, die Falllösung entweder
im Urteilsstil oder im Gutachtenstil auszugeben. Bei der Ausgabe im Urteilsstil kann der Jurist, gestützt auf die
ausgegebenen Texte, sein Urteil abdiktieren. Bei der Ausgabe im Gutachtenstil kann er seine bisherige Recherche
archivieren und zu anderer Zeit zurückrufen. Er kann die Recherche nach dem Rückruf zu Ende führen.
Er kann im früheren Dialog gemachte Fehler verbessern. Er kann, wenn er das Tieferverzweigen bei einer Voraussetzung
übersprungen hat, dieses nachholen.
JUREX bietet ferner die Möglichkeit, wie in einer juristischen Datenbank mit Hilfe von Suchbegriffen entweder eine Endrechtsfolge zu suchen, auf Grund
deren er einen Fall entscheiden will, oder auch alle Vorkommen eines Rechtsbegriffs in bis zu 25 Wissensbasen zu suchen.
Der Vorteil gegenüber der juristischen Datenbank liegt darin, dass nur als richtig dokumentierten Rechtssätze bei der
Suche berührt werden und nicht Entscheidungen , die einander widerprechen und nicht auf ihre Richtigkeit geprüft wurden.
Wenn mehrere große Rechtsgebiete für JUREX dokumentiert sind, wird der Laptop zusammen mit JUREX zwangsläufig zum
Handy des Juristen. Der Jurist löst dann auf diesem Handy je nach Schwierigkeitsgrad den Fall in kürzester Zeit
und lässt sich die Lösung auf dem Bildschirm oder gedruckt ausgeben. Es ist zweckmäßig, bei einer Dokumentation
des Rechts etwa durch Verlage den Autor der Dokumentatin mit anzugeben sowie die Auffassung des jeweiligen
Oberen Bundesgerichts zugrunde zu legen. Entsprechend dessen Rechtsauffassung wird dann der Fall gelöst. In dem jeweiligen
Dokument über einen Rechtssatz sind die Begründungen für dessen Auffassung und die in Lehrbüchern und Kommentaren
auffindbaren Gegenauffassungen samt Fundstellen wiederzugeben. Diesen Hinweisen kann der Jurist in Bibliotheken und
juristischen Datenbanken nachgehen, wenn die rechtliche Komplexität des Falles es erfordert. JUREX ist so das richtige
Mittel zur Lösung einfacher Fälle und das richtige Mittel zum zügigen Einstieg in schwierige Problemfälle. Geht man
von einer Speicherkapazität des Laptops von 500 Millionen oder einer Milliarde Zeichen aus, kann das ganze für den
Juristen relevante Recht darauf gespeichert werden. Eine einfache Methodik der Fallösung mit JUREX
dürfte sich kursusmäßig in wenigen Stunden erlernen lassen.
Die Nutzung des JUREX lässt sich sogar mit Hilfe des Internets noch verbessern:
Steht dem Juristen die Wissensbasis für ein Rechtsgebiet auf seinem Rechner nicht zur Verfügung, könnte für ihn die
Wissensbasis aus dem Internet binnen etwa fünfzehn Sekunden verfügbar abrufbar gemacht werden. Der Verfasser hat diese
Möglichkeit bis vor Kurzem unter www.jurexpert.de gezeigt.
Ein solches Internetangebot würde sich etwa für einen Verlag gegen Entgelt lohnen: Anders als ein Buch kann eine solche
Dokumentation binnen Tagen aktuell gehalten werden, indem sie den neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und
Literatur berücksichtigt.
Für die unmittelbare Zukunft dürfte eher ein allmähliches Austesten des JUREX in Pilotprojekten sinnvoll sein.
Pilotprojekte könnten dazu dienen, auf besonders unübersichtlichen Rechtsgebieten (z. B. im Reiserecht) schneller zu
Entscheidungen zu kommen.
Gerichte könnten JUREX benutzen
- um die Übereinstimmung des Lösungsvorschlags des Berichterstatters mit der dokumentierten Rechtsprechung des Senats
zu überprüfen
- um die juristische Öffentlichkeit über die Rechtsprechung des Senats detailliert zu informieren
- um einem Novizen im Spruchkörper die schnelle Einarbeitung in das Spezialgebiet, für das der Spruchkörper
zuständig ist, zu ermöglichen.
Pilotprojekte könnten Nichtjuristen, die in der öffentlichen Verwaltung, als Rechtspfleger oder Versicherungsangestellte
über Rechtsfragen zu entscheiden haben, ersparen, die rechtlichen Grundlagen ihrer Falllösungen in Handbüchern
nachzuschlagen, denn die Lösung des Falles würde sich aus der Benutzung des JUREX von selbst ergeben. Da solche
Entscheidungen mit JUREX archiviert werden können, wären sie für etwaige Vorgesetzte z. B. in der Versicherung
kontrollierbar.
In spezialisierten Unternehmen (z. B. Banken, Medizinbetrieben, Bauunternehmen) oder Unternehmensabteilungen
(z. B. Personalabteilungen) wird zumindest bei Führungspersonal die genaue Kenntnis des die Berufsausübung regelnden
Rechts vorausgesetzt. Hier lohnt es sich, das einschlägige Recht in JUREX-Wissensbasen zu dokumentieren und diese
den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Besonders eine JUREX-Dokumentation für die gesamte Branche wäre hier
kostengünstig zu verwirklichen.
Die oben angesprochene Eignung von JUREX, in verschiedenen Sprachen benutzt zu werden, dürte für Unternehmen,
die international Recht anderer Staaten zugänglich machen wollen,interessant zu sein.
Wenn die Juristenausbildung an den Hochschulen den Trend zu einer modernen Rechtswissenschaft nicht versclafen will,
sollten auch Studenten mit der Existenz des JUREX vertraut gemacht werden und ab einem bestimmten Niveau juristischen
Grundwissens beim Einstieg in JUREX unterstützt werden. >
Die Möglichkeit, mit JUREX für die Suche mit JUREX geeignetes Recht dokumentieren zu können, wurde in das Programm aus
mehreren Gründen eingebaut:
Für die Dokumentation muss ohnehin auf viele Routinen zurückgegriffen werden, die auch für die Recherche mit JUREX
gebraucht werden. Neben den Zweck, Rechtsgebiete für die Allgemeinheit zu dokumentieren, tritt oft das Bedürfnis, kleinere
Gebiete zu dokumentieren, die nur das Interesse des einzelnen Juristen berühren, wie z. B. einen Entgelttarifvertrag.
Auch dem Wissenschaftler wird geholfen, wenn er seine Rechtsauffassung als überlegen ansieht und deren Überlegenheit für
eine Gruppe von Fällen nachweisen will.
Die größere Genauigkeit des JUREX gegenüber der bisherigen Rechtsdarstellung erfordert auch eine höhere Qualität der
Dokumentation des Rechts. Sie sollte durch handschriftliche Aufzeichnung der Endrechtsfolgen eines Rechtsgebietes sowie
durch Aufzeichnung von deren Unterrechtsfolgen und Begleittexte vorbereitet werden. Erst dann sollte die Erfassung von
Rechtssätzen mit dem Computer beginnen. Das Erfassungsprogramm prüft bereits die formale Zulässigkeit jedes Eintrags.
Neben ihm bestehen naturgemäß weitere Korrekturroutinen.
Mit der Dokumentationsfunktion des JUREX verbunden ist ein weiteres Unterprogramm, das die Kontrolle des dokumentierten Rechts
in systematischen Übersichten ermöglicht. Es entsteht damit ein übersichtliches System der Darstellung des Rechtsgebietes,
das z. B. im Arbeitsrecht über 40 Aktenordner umfasst. Es erleichtert das spätere Einfügen von Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen
.
Ein anderes Unterprogramm ermöglicht,mehrere Wissensbasen zusammenzuführen oder häufig geänderte Wissensbasen platzsparend zu aktualisieren.
Die wegen ihrer ausschließlich verbalen Darstellung heute so ungenaue Gesetzgebung wird mit JUREX durch folgendes neue
Verfahren unterstützt:
- Der zu prüfende Gesetzentwurf wird entsprechend der bisherigen Verfahrensweise der Gesetzgebungsjuristen zunächst
rein verbal erfasst.
- Dieser rein verbal erfasste Entwurf wird anschließend von dessen Verfasser in ein nach JUREX-Konventionen maschinell
verarbeitbares Modell aus Rechtssätzen umgesetzt.
- Mit diesem exakt gefassten Modell wird dann einer Gruppe von Rechtsfällen durchgespielt, die vom Verfasser selbst
gebildet oder von Dritten erarbeitet wurden. Diese Rechtsfälle werden vom Modell zunächst nicht einwandfrei gelöst.
Es treten vielmehr Fehler und Lücken auf.
- Das exakt gefasste Modell wird deshalb solange verändert bis keine Fehler und Lücken bei der Lösung der Rechtsfälle
mehr auftreten. Wird dieser Vollkommenheitsgrad erreicht, ist der Gesetzentwurf fehlerfrei.
- Er wird in eine rein verbale Gesetzesfassung zurückübersetzt und wird dem parlamentrischen Teil des Gesetzgebungsverfahrens
zugeführt.
- Spätere Auslegungsstreitigkeiten hinsichtlich der Auslegung des Gesetzes in gerichtlichen Verfahren können durch
Rückgriff auf das exakt gefasste Gesetzesmodell in der mathematisierten Fassung geklärt werden.
Dieses Verfahren erinnert an die Arbeitsweise eines Ingenieurs: Er testet den Entwurf der Maschine als Modell aus, bevor
die Maschine in Serie geht. Ein in Kraft getretenes Gesetz wirkt wie eine Maschine auf Rechtsbeziehungen ein.
Ein Gesetzentwurf sollte deshalb wie eine Maschine als Modell ausgetestet werden, bevor das in Kraft getretene Gesetz
nutzbringend oder als Schadensquelle auf die Menschheit losgelassen wird. Die Anwendung des JUREX berücksichtigt, dass
ein Jurist beim bloßen Schreibtischtest eines Gesetzentwurfs ähnlich einem Schachspieler nicht so viele Ebenen
der Falllösung vorausdenken kann, wie der Computer.
Mit der Modellbildung könnte zugleich eine wesentliche Verringerung des Umfangs der gesetzlichen Bestimmungen erreicht
werden:Während bisher die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen den auf verschiedene Gesetze verstreuten Regelungen
durch Auslegung herstellen muss und dadurch jede dieser Regelungen mit Auslegung umgibt, würde es bei der
Neukodifizierung eines Rechtsgebietes mit JUREX erreicht werden, dass viele der sich überschneidenden Gesetze in einem
Gesetz vereint werden.
Den Weg zu einer modernen durch Mathematik gesteuerten Wissenschaft sind andere Wissensbereiche in jüngster Zeit
den Juristen vorausgegangen.
- Mediziner benutzen heute modernste programmgesteuerte Geräte zur Analyse von Krankheiten.
- Die Arbeit der Übersetzer ist im Wesentlichen auf Computer verlagert
- die Architekten arbeiten mit Software zur Konstruktion von Bauten zusammen.
JUREX hat durch die Beschreibung und Ausführbarmachung des Rechtssatzes mit Hilfe der Mathematik einen vergleichbaren
Weg auch für die Modernisierung der Jurisprudenz eröffnet.
Die juristischen Verlage und einige Juristen verschweigen seit etwa 2005 gezielt diesen Weg.
Dies dürfte im Wesentlichen auf dem Wunsch nach beruflicher Gewinnmaximierung beruhen:
- bei den juristischen Verlagen, um ihre Absatzmöglichkeiten an juristischen Büchern, juristischen Datenbanken
und Seminaren im bisherigen Umfang zu erhalten
- bei den rechtsberatenden Berufen, um ihr in juristischen Büchern und im Auswendiglernen verstecktes Arkanwissen
von der Allgemeinheit fernzuhalten und sich so unverzichtbar zu machen: a
Die umständliche rein verbale Arbeitweise der Vergangenheit sichert vermeintlich ein höheres Einkommen. Die Digitalisierung
wird nur insoweit toleriert, als sie sich auf die Datenübermittlung beschränkt.
i
Diese Verhaltensweise ist kritikwürdig, weil sie die Zukunft der Rechtswissenschaft, eine rationale
Verfahrensweise in der Justiz und die Effizienz unserer Wirtschaft bedroht.
Stattdessen sollte dem Verfasser des JUREX Gelegenheit gegeben werden, JUREX vor Rechts- und EDV-Experten JUREX-Dokumentation
hinsichtlich jeder seiner Funktionen und seiner Leistungsfähigkeit vorzuführen.
JUREX sollte im Erfolgsfalle Schritt für Schritt in begrenzten Pilotprojekten ausgetestet werden. Das ist bereits vor Jahren
von einem hervorragenden Fachmann juristischer Dokumentation gefordert worden. Ein solches Pilotprojekt setzt einen Experten des
Rechtsgebietes voraus, der vom Verfasser des JUREX in der Dokumentation geschult worden ist, und eine an der
Anwendung des Rechtsgebietes interessierte mit ihm möglichst organisatorisch verbundene Klientel. Die Gegner
der Arbeit mit JUREX sollten keinen Einfluss auf ein solches Pilotprojekt haben. Wenn sich im Kleinen befriedigende
Ergebnisse zeigen, sollte die umfassende Dokumentation eines größeren Gebietes, welches die Zusammenarbeit
einer größeren Zahl dokumentierender Juristen erfordert, gewagt werden.
Die Zukunftsängste skeptischer Juristen sind nicht nachvollziehbar: Es ist völlig offen, wieviele Juristen JUREX
benutzen wollen, ob Juristen das Programm primär zur Rationalisierung der juristischen Arbeit
oder zu deren Vertiefung oder zur Erweiterung ihres Arbeits- und Kenntnisbereichs einsetzen werden. Sicher
ist lediglich, dass die sorgfältige Rechtsdokumentation mit JUREX und die Reformation des Rechts mit JUREX viele
Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Zahl der Juristen, die für diese Arbeit benötigt wird, kann seriös nicht
vorausgesagt werden. Sie wird sich dem Bedarf anpassen. Sicher ist nur, dass interessante neue Berufsbilder in der
Rechtsdokumentation und im Verlagswesen entstehen werden.
Das Potential des JUREX sieht der Verfasser in der Reform der Gesetzgebung und der erleichterten
Anwendung des Rechts. Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es nicht nur des Programmes, sondern auch des
Wissensaustausches und der koordinierten Zusammenarbeit zwischen Justizministerien, den Gerichten, den juristischen Fakultäten
und auf dem Gebiet der künstlicher Intelligenz erfahrenen Forschungseinrichtungen.
Daran fehlt es zur Zeit.
Wer schon jetzt JUREX kennenlernen will, sollte wie folgt vorgehen:
Er sollte eine e-Mail an den Verfasser senden und ihn um die kostenlose Übersendung eines Sticks mit
folgenden Informationen bitten:
- das Benutzerhandbuch für JUREX, das die Funktionen des Programmes vollständig beschreibt
- eine brutto 44 Millionen Zeichen umfassende mit JUREX verarbeitbare Arbeitsrechtsdokumentation samt JUREX-Programm,
die das aktuell geltende Recht wiedergibt
eine kleinere Dokumentation des BGB, die unvollständig und rechtlich nicht auf dem neuesten Stand ist, aber
Anregungen für bessere Teildokumentationen bieten könnte
Wenn der Verfasser auf diesen Gebieten dokumentiert hat, soll dies kein Präjudiz für den Gegenstand künftiger Projekte sein.
Wenn eine Gruppe von Juristen die Arbeit mit JUREX durch eine Vorführung kritisch und kostenlos kennenlernen will,
ist der Verfasser gern zu einer solchen Vorführung bereit.
Der Verfasser stellt allen, die den Weg von der Jurisprudenz zu einer modernen Rechtswissenschaft mitgestalten wollen
oder das JUREX-Programm auch nur benutzen wollen, das Programm und im Rahmen seiner Belastbarkeit seine Mitarbeit kostenlos
zur Verfügung. Auch für Kritik statt Verschweigen wäre er dankbar.
Ministerialrat a. D. Uwe Hartleb, 82340 Feldafing, Franz-Eisele-Allee 2
Tel. 08158 / 99 79 727
// uwe-hartlebt-online.de
Diese Lektüre soll Juristen davon überzeugen, dass allein das Programm JUREX die Reform unserer noch rein
verbal geprägten Jurisprudenz zu einer exakten und bürgerfreundlichen Rechtswissenschaft ermöglicht. JUREX
ist in PASCAL geschrieben und hat einen Umfang von bescheidenen 740 Kilobytes. Es ist auf einem Laptop in
allen Versionen des WINDOWS-Betriebssystems ablauffähig.
Rechtsfolge:
Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB ist entstandenVerknüpfung:
AUBUCUDUEUFUGUNHVoraussetzungen:
Weitere Vorteile des JUREX betreffen die Reihenfolge der Verarbeitung der Rechtssätze.
Hier eine Übersicht über die Verwendungsmöglichkeiten des JUREX.
Zu 2: Die Dokumentation mit JUREX
Zu 3: JUREX und Gesetzgebung
Das Recht und seine Zukunft