Neue Programmversion vom 7. 2. 2021 Aktualität der Wiedergabe des Arbeitsrechts - 10.2.2021
Stand der Einführung in das Programm (mit JUREX-Handbuch) - 6.02.2021
Das Juristische Expertensystem JUREX ist ein unter allen WINDOWS-Versionen ablauffähiges Programm für die Arbeit
des Juristen, für dessen Frühform dem Verfasser der Dieter-Meurer-Förderpreis 2005 vom Deutschen EDV-Gerichtstag und der
juris-GmbH verliehen wurde. Es ist ein juristisches Expertensystem, mit welchem erstmalig Gemeinsamkeiten in Rechtswissenschaft,
Mathematik und Informatik mit Methoden der künstlichen Intelligenz genutzt werden. Es stellt - wenn allgemein angewandt -
einen wesentlichen Fortschritt für die Rechtswissenschaft und die Rechtspraxis dar.
Das Programm ermöglicht dem Juristen,
Bei der Falllösung führt der das Programm anwendende Jurist einen Dialog mit dem Computer als seinem juristischen
Gesprächspartner, wobei er die Maus und bei Zahlenangaben die Tastatur einsetzt und der Rechner bei jedem Lösungsschritt
über die Bildschirmausgabe antwortet. Der Jurist macht dabei nach Auffinden der richtigen Anspruchsgrundlage in einem System
von Registern auf Ja-Nein-Genauer-Antworten, Betrags- und Datumsangaben beschränkte Angaben zu den einzelnen
Voraussetzungen des jeweils zu prüfenden Rechtssatzes. Der Computer steuert das juristische Wissen bei, das Experten des
entsprechenden Rechtsgebiets in Dateien des Rechners eingegeben haben und macht zu den rechtlichen Einzelfragen
Lösungsvorschläge. Die Begründung für die konkrete Ausgestaltung des dokumentierten Rechtssatzes sowie vom dokumentierten
Rechtssatz abweichende Rechtsauffassungen in Rechtsprechung und Literatur gibt JUREX in einem Textteil des
Bildschirmdokuments, das den jeweiligen Rechtssatz enthält, wieder.
Dem JUREX anwendenden Juristen verbleibt als Aufgabe, sein Judiz einzusetzen bei der Auslegung von Rechtsbegriffen, die sich nicht mehr
in Rechtssätze auflösen lassen und bei der Überprüfung, ob die vom Experten für den Computer dokumentierten Regeln
wirklich dem geltenden Recht entsprechen. Diese Kontrolle wird dem Juristen dadurch erleichtert, dass das jeweils einen Rechtssatz
wiedergebende Dokument in seinem Textteil auch die in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Gegenauffassungen darstellt. Der Jurist
kann den weiteren Verlauf der Falllösung so steuern, dass sich seine eigene und nicht die in den Dokumenten des Computers
gespeicherte Rechtsauffassung hinsichtlich des jeweils zu prüfenden Rechtssatzes durchsetzt.
Dieses Verfahren wird dadurch ermöglicht, dass für den Rechner der Rechtssatz - im Sinne von Kelsen ein abstraktes Gebilde,
das aus Rechtsfolge,Voraussetzungen und einer Verknüpfung von Rechtsfolge und Voraussetzungen besteht - in seinem
Verknüpfungsteil mit Symbolen der Algebra, meist der Boolschen Algebra, ausgedrückt wird. Dadurch kann auch der Computer
aus dem Rechtssatz und den Angaben des Benutzers über das Vorliegen seiner Voraussetzungen Folgerungen herleiten.
Vor allem aber löst sich der Jurist von der rein verbalen Darstellung des Rechtssatzes, die in Gesetzen, Kommentaren,
Lehrbüchern und juristischen Datenbanken meist nicht eindeutig und nicht vollständig ist.
Der Umstand, dass bei einer Falllösung regelmäßig mehrere Rechtssätze eine Rolle spielen, die Stufe für Stufe
abgearbeitet werden müssen, wird durch Rückgriff auf den in der Informatik bekannten Expertensystemalgorithmus
berücksichtigt, der dem Vorgehen des Juristen bei der Falllösung genau entspricht.
Diese Wissensbasen werden für den Abruf aus dem Internet so aktualisiert, dass alle 14 Tage die neueste Rechtsprechung und
Literatur eingearbeitet wird.
Die Dokumentation wird Schritt für Schritt um für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevante
Teile des Sozialrechts, bis jetzt SGB II, SGB III, SGB VII, SGB IX, ergänzt. Anfang Mai 2020 wurde eine Kurzdokumentation des SGB V -
Krankenversicherungsrecht - hinzugefügt.
JUREX und die bisher dafür erstellten Wissensbasen stehen jedermann kostenlos zur Verfügung - auch in der Weise, dass
sie vom Benutzer zur beliebigen Verwendung verändert werden dürfen.
A
Die CD-ROM enthält auch ein Verzeichnis ARBEIT, welches Sie, nachdem Sie das JUREX-Programm beherrschen, zur Lösung fast
aller arbeitsrechtlichen Fälle und zu sämtlichen weitergehenden Nutzungen des JUREX einsetzen können.
Die CD-ROM enthält ferner ein Verzeichnis BGB etwa gleichen Umfangs. Die BGB-Dokumentation ist zwar unvollständig und wird vom
Verfasser nicht aktualisiert. Für denjenigen, der Teilgebiete des Bürgerlichen Rechts selbst mit JUREX dokumentieren will, könnte
sie aber Anregungen bieten.
Für das Herunterladen des Verzeichnisses JUREXSTART klicken Sie auf
Für das Herunterladen des Verzeichnisses ARBEIT klicken Sie auf
JUREX mit Wissensbasen zum Arbeitsrecht
Für das Herunterladen des Verzeichnisses BGB klicken Sie auf
Im Falle des Herunterladens aus dem Internet haben Sie danach folgende Schwierigkeit:
Sie müssen das heruntergeladene Verzeichnis mit dem Programm WINZIP - am besten: COREL WINZIP 24 Standard - dekomprimieren. Damit Sie im Arbeitsrecht
und seinen Randgebieten juristische Fälle lösen können, benötigen Sie aktuell ca. 77 Dateien. Alle
diese Dateien einzeln herunterladen zu wollen, wäre unzumutbar. Deshalb der Umweg über Komprimierung und Dekomprimierung
eines Verzeichnisses, das alle diese Dateien enthält. Wegen der Kosten, die Ihnen durch die Beschaffung von WINZIP entstehen, dürfte es für sie
kostengünstiger sein, die o. a. CD-ROM anzufordern.
Sie könnten Sie Ihr Spezialgebiet oder Rechtsgebiete, die Sie für Ihre Arbeit nutzen oder
- z. B. als Verlag - im Internet entgeltlich oder unentgeltlich anbieten wollen, selbst dokumentieren.
Die Programmversionen jurexc und jurexd stellen dafür zur Erfassung und Änderung von Dokumenten sowie zur
Prüfung und Reorganisation der Wissensbasen geeignete Routinen zur Verfügung. Dem Dokumentierenden entsteht kein
größerer Aufwand als beim Schreiben eines vergleichbaren Buches. Wer so arbeiten will, findet in einer Word-Datei des
Verzeichnisses JUREXSTART einführende Hinweise und kann sich ergänzend vom Verfasser in die Dokumentation mit JUREX einführen lassen.
Sie sollten beachten, dass in vielen Berufen - z. B. in den kaufmännischen Berufen, von Ärzten und Architekten - auf ihre Berufsausübung
zugeschnittene aktuelle juristische Kenntnisse benötigt werden, die sich mit JUREX-Wissensbasen weit kostengünstiger,
aktueller und schneller als mit Büchern und Datenbanken vermitteln lassen.
Sie werden erkennen, dass es bei dieser Digitalisierung der Rechtsanwendung nicht nur um Rationalisierung der juristischen Arbeit,
sondern um größere Zuverlässigkeit unserer Rechtsordnung und Rechtssicherheit geht. Wenn mit Wissensbasen für JUREX das geltende Recht
umfassend abgedeckt wird, wird der Jurist, aber auch der intelligente Programmanwender über das geltende Recht weit
besser informiert sein. Das Recht ist eben nicht nur für spezialisierte Juristen da, die wegen der Umständlichkeiten der bisherigen
Rechtsdarstellung ein "Arkanwissen" erworben haben, sondern dem Recht gebührt die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch jedermann.
Die heutige Jurisprudenz ist ohne eine Verbindung zu Methoden der Mathematik und Informatik aus zwei Gründen nicht auf dem wissenschaftlich
wünwchenswerten Stand:
- Der Kommentar stammt aus der Zeit Justinians. Er hat die Schwäche, dass er den bei der
einzelnen Rechtsnorm, (z. B. Paragraphen) dokumentierten Rechtssatz nicht klar wiedergibt und erst recht nicht die Beziehung dieses
Rechtssatzes zum nächsten zur Lösung des Falles erforderlichen Rechtssatz."Man hält die Teile wohl in der Hand. Fehlt leider nur das geistige Band."
- Durch die rein verbale Darstellung des Rechts - also ohne den Rückgriff auf Mathematik und Informatik - bleibt die Aussage des Juristen meist
vieldeutig. "Zwei Juristen, drei Meinungen." Genau so, wie die heutige Sprachwissenschaft den
Schritt zur mathematikgestützten automatischen Übersetzung vollzogen hat, stünde es auch den Juristen gut an, die notwendige Hilfestellung
von Mathematik und Informatik anzunehmen. JUREX bietet die Möglichkeit dazu.
JUREX hat bei Vorführungen auf Sitzungen des Deutschen EDV-Gerichtstages große Erfolge erzielt und ist doch den weitaus meisten Juristen und
auch den Justizministerien unbekannt geblieben. Da die Bedienung des JUREX wie jedes Programms erlernt werden muss und es zugleich an durch Spezialisten des
entsprechenden Wissensgebiets geschaffenen Wissensbasen für JUREX fehlt, ist seine Verbreitung niht einfach.
Ein verbleibender Weg dürfte seine Einsatzfähigkeit in Organisationen sein, die routinemäßig Rechtsfälle mit Sachbearbeitern zu lösen haben,
wie z. B. Verwaltungen, Haftpflichtversicherern und Rechtspflegebereiche. Der Aufwand zur Erstellung einer geeigneten Wissensbasis ist dort
begrenzt. Die Wissensbasis ersetzt dort das Anwenderhandbuch, weil der Sachbearbeiter durch JUREX automatisch auf die Wissensbasis zurückgreift und
nicht erst im Anwenderhandbuch nachschlagen muss. Zudem kann jede Falllösung des Sachbearbeiters maschinell protokolliert, wieder aufgerufen und
folglich auch vom Vorgesetzten kontrolliert werden.
Kostensparend für große Teile der Wirtschaft wäre auch der Einsatz des JUREX als Auskufntssystem zur Unterstützung von durch Akademiker ausgeübter
Berufe wie Banker, Architekten, Apotheker und Ärzte in Rechtsfragen ihres Arbeitsgebiets.
In einem solchen Pilotprojekt könnte die deutliche Überlegenheit des JUREX gegenüber anderen Softwarelösungen nachgewiesen werden. Interessenten
werden deshalb gebeten, mit dem Unterzeichneten einen Vorführtermin zu vereinbaren, und, wenn das Programm ihnen zusagt, die Möglichkeit eines
Pilotprojektes mit ihm zu erörtern. Der Unterzeichnete wird für die Nutzung des JUREX und ein solches Pilotprojekt kein Entgelt erheben: Es geht ihm darum,
die Modernisierung der gesamten Rechtswissenschaft einzuleiten.
Ministerialrat a. D. Uwe Hartleb, 82340 Feldafing, Franz-Eisele-Allee 2 Tel. 08158/99 79 727, uwe-hartleb@t-online.de
Rechtsfälle im Dialog mit dem Rechner deutlich schneller und fehlerfreier zu lösen als dies bisher mit juristischen Büchern
und Datenbanken möglich ist
Diese Verfahren haben folgende Vorteile bei der Falllösung:
Um die Leistungen des JUREX zu demonstrieren, hat der Verfasser das deutsche Arbeitsrecht im Umfang von
netto etwa 20 Millionen Zeichen - das entspricht 10000 Schreibmaschinenseiten - für JUREX dokumentiert. Mit dem vom Programm
automatisch erstellten dokumentarischen Überbau sind es freilich mehr als 35 Millionen Zeichen.
Wie können Sie JUREX kennenlernen?
Sie können zwischen zwei unterschiedlichen Wegen wählen:
Sie können den Verfasser durch e-Mail an uwe-hartleb.t-online.de bitten, Ihnen eine kostenlose CD-ROM mit den vorhandenen Programmversionen und
Wissensbasen kostenlos zu übersenden. Die CD-ROM enthält ein Verzeichnis JUREXSTART mit dem JUREX-Programm, einer Einführung in die Falllösung
Fallösung mit JUREX -"JUREX1"- und Muster-Falllösungen mit JUREX aus Arbeitsrecht und Erbrecht. Damit dürfte das
Verfahren der Falllösung mit dem Programm verständlich werden. JUREXSTART enthält ferner ein die restlichen Bereiche des Programmes erläuterndes
Handbuch - "JUREX2".
B
Sie können stattdessen die drei Verzeichnisse auch aus der Internetseite www.jurexpert.de herunterladen.
Es wird binnen weniger Sekunden die komprimierte (WINZIP-)Datei mit einer entsprechenden Anzahl von
Einzeldateien auf das Verzeichnis Downloads Ihres Rechners heruntergeladen.
Wie können Sie JUREX weitergehend nutzen?
Auch Gesetzgebungsjuristen sollten JUREX einsetzen.
Heutige Gesetze sind nicht selten unsystematisch aufgebaute, das Gesetzgebungsziel verfehlende, in der Formulierung
mehrdeutige und lückenhafte Gebilde. JUREX stellt folgendes Verfahren zur Verfügung, um dem abzuhelfen: Der
Gesetzentwurfsverfasser muss seinen Entwurf in eine JUREX-Wissensbasis umsetzen.
Er notiert anschließend eine größere Anzahl von Testfällen, die er dann mit der Wissensbasis zu lösen versucht. Jeder der zutage
tretenden Mängel wird ihm Anlass geben, die Wissensbasis zu verbessern und sie erneut den Testfällen zu unterwerfen.
Wenn die Falllösungen mit Hilfe der Wissensbasis einwandfrei erfolgen, ist die Rückübersetzung der stark veränderten
Wissensbasis in einen Gesetzentwurf angebracht.
Der modifizierte Gesetzentwurf wird die o. a. Fehler dann nicht mehr aufweisen. Diese Verfahrensweise ist derjenigen des
Maschinenbauingenieurs nachempfunden, der auch erst einen Prototyp seiner Maschine entwirft und diesen solange erprobt,
bis die Maschine einwandfrei läuft. Dann erst geht die Maschine in Serie und wird "auf die Menschheit losgelassen".
Dieses Glück der ernsthaften Erprobung vor der Anwendung haben wir mit Gesetzen bisher nicht. JUREX schafft erstmalig
die Möglichkeit dazu.